Rechte & Normen

Die Arbeit mit Hochleistungslasern erfordert nicht nur technisches Know-how, sondern auch höchste Aufmerksamkeit für Sicherheit und Qualität. Damit unsere Kunden jederzeit auf verlässliche und sichere Prozesse bauen können, orientieren wir uns konsequent an den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Normen.

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der wichtigsten rechtlichen Grundlagen, relevanter Normen und unserer eigenen Sicherheitsstandards. So wissen Sie genau, dass jede Reinigung nicht nur effizient und materialschonend, sondern auch rechtlich und organisatorisch einwandfrei durchgeführt wird.

1. Arbeitsschutz & gesetzliche Vorgaben

  • Optische Strahlung – OStrV

    Die „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV)“ regelt verbindlich den sicheren Einsatz von Lasern. Jeder Betrieb muss Gefährdungsbeurteilungen durchführen und entsprechende Schutzmaßnahmen umsetzen.

    🔗 OStrV im Bundesgesetzblatt

  • TROS Laserstrahlung

    Die „Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung künstliche optische Strahlung (TROS Laserstrahlung)“ konkretisieren die Anforderungen der OStrV für den praktischen Einsatz. Sie beschreiben u. a. die Abgrenzung des Laserbereichs, Anforderungen an Schutzmaßnahmen und organisatorische Pflichten.

    📄 Download: TROS Laserstrahlung PDF

2. Verantwortlichkeiten & Qualifikationen

  • Laserschutzbeauftragter (LSB)

    Für Arbeiten mit Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 ist ein geschulter Laserschutzbeauftragter verpflichtend. Er überwacht die Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen und berät bei Gefährdungsbeurteilungen.

    Download: LSB-Nachweis/Schulungszertifikat

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3. Relevante Normen

Unsere Arbeit orientiert sich an international anerkannten Normen:

  • DIN EN 60825-1 / -4 – Sicherheit von Lasereinrichtungen

  • DIN EN ISO 11553-1 / -2 – Sicherheit von Maschinen mit Laserbearbeitung
  • DIN EN 207 – Laserschutzbrillen

  • DIN EN 208 – Schutzbrillen für Justierarbeiten